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maxmioDas modulare Firmensystem

GUTSCHRIFTEN IM GRUNDMODUL

Eine Rechnung korrigieren.
Mit klarem Bezug.

Erstellen Sie eine Gutschrift aus der ausgestellten Originalrechnung. Wählen Sie die betroffenen Positionen und Mengen und dokumentieren Sie den Korrekturgrund.

Die Testphase beginnt nach Firmenfreigabe. Kein kostenpflichtiges Abo durch die Registrierung.

maxmio · Ihr ArbeitsbereichDEMO
Originale Maxmio-Rechnungsvorschau als Ausgangspunkt für eine Rechnungskorrektur, fiktive Daten
Echte Maxmio-Oberfläche mit fiktiven Beispieldaten.

EINFACH IM ARBEITSALLTAG

Die ursprüngliche Rechnung bleibt nachvollziehbar.

Eine Rechnungskorrektur gehört zur ursprünglichen Rechnung. Maxmio übernimmt die passenden Angaben und stellt den Bezug her. Die Korrektur wird als eigener Beleg geführt, statt die ausgestellte Rechnung im Nachhinein zu überschreiben.

SO FUNKTIONIERT ES

In drei Schritten weiter.

  1. 01

    Originalrechnung öffnen

    Wählen Sie die ausgestellte Rechnung und starten Sie „Gutschrift erstellen“. Der Bezug zur Originalrechnung wird übernommen.

  2. 02

    Korrektur vorbereiten

    Betroffene Positionen und Mengen auswählen und den Grund angeben. Prüfen Sie den Entwurf und die Beträge.

  3. 03

    Gutschrift ausstellen

    Die endgültig ausgestellte Gutschrift erhält eine eigene Nummer. Sie finden Rechnung und Gutschrift anschließend beim Kunden wieder.

Teilweise oder vollständig

Wählen Sie die zu korrigierenden Mengen aus der Originalrechnung. Bereits gutgeschriebene Mengen und Beträge werden berücksichtigt.

Belege beim Kunden

Im Kundenbereich sehen Sie geschriebene Rechnungen und Gutschriften gemeinsam und können den passenden Beleg öffnen.

Offene Beträge im Blick

Ausgestellte Gutschriften werden bei den berücksichtigten Gutschriften der Rechnung angezeigt. Eine tatsächliche Erstattung wickeln Sie separat ab.

Gutschriften und Ausbuchen gehören gemeinsam mit dem Rechnungsbereich zum Grundmodul.

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Kann ich nur einen Teil einer Rechnung korrigieren?

Ja. Sie wählen die betroffenen Positionen und Mengen. Die Korrektur darf die noch nicht gutgeschriebenen Mengen und Beträge der Originalrechnung nicht überschreiten.

Wird die Originalrechnung verändert?

Die ausgestellte Rechnung bleibt erhalten. Die Gutschrift ist ein eigener Beleg mit Bezug zur Originalrechnung.

Ist damit eine Gutschrift für die eigene Rechnung gemeint?

Diese Funktion dient Rechnungskorrekturen zu Ihren eigenen ausgestellten Rechnungen. Sie bildet keine allgemeine Abrechnung fremder Leistungen im Gutschriftverfahren ab.

Löst eine Gutschrift automatisch eine Rückzahlung aus?

Nein. Maxmio dokumentiert den Beleg und berücksichtigt ihn beim Rechnungssaldo. Einen tatsächlichen Erstattungsbetrag wickeln Sie separat ab.

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